Allgemeine Informationen zum Energieausweis
Aus welchem Grund gibt es einen Energieausweis?
Ziel des Energieausweises ist es, Markttransparenz für Mieter und Käufer zu schaffen. Denn mit Hilfe des Energieausweises kann die energetische Qualität von verschiedenen Gebäuden miteinander verglichen werden. Dadurch kann man sich verlässlich und unkompliziert informieren und verschiedene Angebote am Markt vergleichen. Mit dem Energieausweis können Sie sich schon vor Anmietung einer Immobilie über die tendenziell anfallenden Energiekosten informieren. Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie interessieren, kann Ihnen der Energieausweis den energetischen Zustand des Gebäudes sowie evtl. sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen anzeigen.
Wann ist ein Energieausweis vorzulegen?
Seit dem 1. Januar 2009 haben Miet- und Kaufinteressenten bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. „Vorlegen“ bedeutet in diesem Fall, dass der Interessent die Möglichkeit haben muss, den Ausweis bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können. Es reicht somit z.B. ein Aushang im Treppenhaus anlässlich einer Wohnungsbesichtigung. Ein Einsichtsrecht für jedermann gibt es nicht, als Interessent gilt nur, wer als zukünftige Mieter oder Käufer tatsächlich in Frage kommen.
In welchen Fällen muss kein Energieausweis zugänglich gemacht werden?
Unter anderem wird in folgenden Fällen kein Energieausweis bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden benötigt:
- Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden,
- Ferienhäuser / -wohnungen,
- Tiefgaragenplätzen,
- Lager- / Kellerräume ohne Heizung oder Kühlung, Kirchen und
- landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude mit einer Innentemperatur < 12° C.
Ab wann wird der Energieausweis zur Pflicht?
Ab dem 1. Juli 2008 benötigen Immobilienbesitzer einen Energieausweis, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten möchten. Altbauten, die bis 1965 errichtet wurden, benötigen ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis. Für jüngere Gebäude gilt die Regelung ab 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009 neben der Vorlagepflicht auch eine Aushangpflicht (u.a. bei Verkauf und Neuvermietung).
Wo ist der Unterschied zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsorientierten Energieausweis?
bedarfsorientierter Energieausweis:
Er enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
verbrauchsorientierter Energieausweis:
Er gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.
Wer muss welchen Energieausweis vorlegen?
Eigentümer mit mehr als 4 Wohneinheiten können frei zwischen den Ausweisen wählen. Vermieter oder Verkäufer können selbst entscheiden, ob sie Interessenten den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis zugänglich machen wollen.
Ab dem 1. Oktober 2008 benötigen Eigentümer mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, zwingend den Bedarfsausweis.
Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss in jedem Fall einen Bedarfsausweis vorlegen.
Was kostet ein Energieausweis?
Es gibt keine offiziellen Angaben zum Preis von einem Energieausweis. Dieser variiert je nach Gebäude, Verfügbarkeit von Unterlagen und Aufwand. Die Praxiserfahrung zeigt jedoch, dass mit folgenden Preisaufwänden zu rechnen ist (die Angaben gelten für ein Einfamilienhaus):
- bei einem bedarfsorientierten Energieausweis ca. 300,- € bis 500,- €
- bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis ca. 150,- €
Sind eventuelle Modernisierungsmaßnahmen verpflichtend?
Dem Energieausweis beigefügten Modernisierungsempfehlungen dienen lediglich der Information des Eigentümers. Ihre Umsetzung ist nicht verpflichtend.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise – auch die nach der alten Fassung der EnEV ausgestellten – sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

