Der Energiausweis für Wohngebäude

 
Der Energiausweis für Wohngebäude

Zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, hat die Europäische Union am 04. Januar 2003 eine Richtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ erlassen. Diese fordert dazu auf, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich umzusetzen. Die Einführung von Energieausweisen ist das Hauptelement dieser Richtlinie. Ziel ist die Schaffung von mehr Transparenz am Immobilienmarkt, desweiteren sollen die Hausbesitzer zu mehr Investitionen in ihre Gebäude verleitet werden. Der Energieausweis liefert verlässliche Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes, zeigt sinnvolle Energiesparpotenziale auf und gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen. Seit dem 01. Januar 2009 ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung für alle Wohngebäude Pflicht. Ab dem 01. Juli 2009 gilt dann auch für alle Nichtwohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht.

Allgemeine Informationen
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Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Energieausweis für Wohngebäude.

 

 

 

 

 

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