Ihre Steuervorteile
Sie haben eine steuerlich interessante Immobilie als Geldanlage oder zur Selbstnutzung gefunden! Lassen Sie sich die steuerliche Entlastung nicht entgehen.
Für Kapitalanleger
Lineare Abschreibung 2 % p.a. gemäß § 7 Abs. 4 EStG möglich, bei Fertigstellung des Gebäudes nach dem 31.12.1924.
Die steuerlichen Auswirkungen wurden nach den heute bekannten Bedingungen ermittelt. Eine Gewähr kann hierfür nicht übernommen werden. Bitte fragen Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater.






