
So läuft beim Haus- oder Wohnungserwerb alles nach Plan
Wohnung oder Haus, Neu- oder Altbau: Der Kaufvertrag regelt alle Einzelheiten beim Erwerb der neuen Immobilie.
BHW Immobilien und die Immobilienprofis von Immonet.de sagen Ihnen, auf welche Details Sie beim Kaufvertrag unbedingt achten müssen.
Sobald ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt, ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Der Makler ist Ihnen sicherlich gerne bei der Auswahl des Notars behilflich. Der Notar ist neutraler Ratgeber und erklärt den Inhalt des Vertrages. Zudem beurkundet er den vom Käufer und Verkäufer ausgehandelten Kaufvertrag. Die Kosten für den Notar belaufen sich auf rund 1 bis 1,5 % vom Kaufpreis.
Vertrag: was muss rein?
Der Vertragsentwurf sollte Ihnen zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen. Prüfen Sie das Schriftstück gründlich und notieren Sie für den Termin alle offenen Fragen. Wichtig sind Angaben zu Grundbesitzern. Im Vertrag sind alle im Grundbuch eingetragenen Grundschulden sowie pfandrechte Dritter oder der Vertragsparteien vermerkt. Vorsicht und Rücksprache ist geboten, sobald Lasten oder fremde Wegerechte eingetragen sind.
Bei Eigentumswohnungen werden Einzelheiten der Teilungserklärung genannt. Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum und Gemeinschaftsordnung sind hier detailliert aufgeführt und müssen hinterfragt werden. Ganz wichtig: schätzen Sie Art und Umfang möglicher Renovierungsmaßnahmen und deren Kosten realistisch ein. Möglicherweise sollten Sie die Hilfe eines Architekten oder Bausachverständigen in Anspruch nehmen. Der konkrete Termin der Übergabe sollte schriftlich genau festgelegt werden. Die Parteien können vereinbaren, dass bei Nichteinhaltung des Übergabetermins eine Ausgleichszahlung zu leisten ist.
Ist das Objekt noch nicht fertig, so sollten Sie einen Festpreis und einen Fertigstellungstermin vereinbaren. In diesem Falle erfolgt die Zahlung des Kaufpreises entsprechend dem Baufortschritt in Teilzahlungen.
Bei Immobilienkäufen dient häufig das Notaranderkonto dem sicheren Geldtransfer und der Eigentumssicherung des Käufers. Erst nach korrekter Eintragung des Käufers in das Grundbuch als neuer Eigentümer des Grundstücks überweist der Notar das Geld an den Verkäufer. Außerdem müssen die Gegenleistungen wie Baufortschritt oder Übergabe stimmen. Insgesamt kann dieser Vorgang 3 bis 12 Monate dauern. Zusätzlich sollten Sie mit dem Notar klären, ob Ihnen eventuell mögliche Zinsen zustehen.
Beim Kaufvertrag gilt es also, auf einige Dinge zu achten. Wer die entsprechenden Details berücksichtigt, den erwarten auch keine bösen Überraschungen. Das Leben im neu erworbenen Zuhause lässt sich dann auch in vollen Zügen genießen.
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